Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von mitWirkung Kommunikation & Coaching, Jessica Knoch, Jahnstraße 21, 96242 Sonnefeld, E-Mail: kontakt@mitwirkung-knoch.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von verschiedenen Werks- oder Dienstleistungen (auch in Kombination) gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden. Bei Dienstleistungen (z. B. Beratung, Konzeption, Coaching, SEO, Workshops, Trainings) schuldet der Auftragnehmer kein konkretes Ergebnis, sondern lediglich ein Tätigwerden nach bestem Wissen und Gewissen. Werkleistungen (z. B. Texte, Designs) gelten als erbracht, sobald die vereinbarten Leistungsergebnisse abgenommen wurden. Die jeweilige Einordnung ergibt sich aus dem individuellen Vertrag, Angebot oder Briefing.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Das Verfahren bis zum rechtsverbindlichen Vertragsschluss beider Parteien gestaltet sich folgendermaßen: Der Auftraggeber richtet in der Regel eine unverbindliche Anfrage an den Auftragnehmer. Letzterer wird die Anfrage freibleibend deren grundsätzliche technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit mit dem Auftraggeber im Rahmen eines Abstimmungsprozesses erörtern. Im Anschluss daran wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot unterbreiten.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein wirtschaftlicher oder werblicher Erfolg durch die Leistungen des Auftragnehmers wird nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.
Mit Eingang des schriftlich zugestimmten Angebotes innerhalb der Bindungsfrist (siehe Punkt 6.6) durch den Auftraggeber kommt ein Vertrag zwischen beiden Parteien zustande. Der Auftraggeber schuldet die im Vertrag spezifizierte Dienst- oder Werksleistung, nicht hingegen vom Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge.
1.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.5 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Dienst- oder Werksleistungen gegenüber dem Auftraggeber:
Kommunikations- und Marketingberatung, strategische Beratung zu Konzeption und Positionierungen, Content Marketing & Creation, Public Relations, Employer Branding, Change-Kommunikation, interner Kommunikation, Workshops, Seminare, Veranstaltungsorganisation, Moderation, Trainings und Coachings
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
2.5 Soweit nicht anders vereinbart, stehen dem Auftraggeber grundsätzlich zwei Korrekturschleifen je Teilleistung zu. Weitere Änderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Reklamationen zur gestalterischen Ausführung nach Abschluss der vereinbarten Korrekturschleifen sind ausgeschlossen.
2.6. Sofern keine festen Fristen vereinbart sind, gelten Zeitangaben als unverbindliche Planungsgrößen. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Naturkatastrophen, Krankheit, Ausfall von Internetdiensten oder gesetzliche Maßnahmen – berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Bei einer Dauer von mehr als 30 Tagen sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
2.7 Die Abnahme von Werksleistungen gilt als erfolgt, sobald der Auftraggeber die Leistung nach Aufforderung freigibt, veröffentlicht oder sonst in Gebrauch nimmt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs.2 S.1 BGB wird auf 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
3. Ergänzende Bestimmungen zu einzelnen Leistungsarten
3.1 Betreuung von Webseiten
3.1.1 Betreuungsleistungen werden nur im Rahmen gesonderter Vereinbarungen erbracht. Sie können insbesondere die Aktualisierung und Pflege von Webseiten betreffen, jedoch keine technischen Wartungen oder rechtlichen Aktualisierungen (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung).
3.1.2 Für Störungen oder Fehler, die auf eigenmächtige Änderungen durch den Auftraggeber oder auf Fremdsoftware zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.
3.2. Designleistungen / Printprodukte / Grafiken
3.2.1 Designverträge im Printbereich oder für digitale Medien unterliegen grundsätzlich dem Werkvertragsrecht. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf offene oder bearbeitbare Dateien, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
3.2.2 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Entwürfe, die im Rahmen von Korrekturschleifen präsentiert werden, dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder verwendet noch weitergegeben werden.
3.2.3 Die Kommunikation mit externen Druckdienstleistern erfolgt je nach Absprache im Rahmen eines Direkt- oder Vermittlungsgeschäfts.
Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt der Auftragnehmer die in Auftrag gegebenen Printprodukte selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister. Vertragspartner des Auftraggebers ist in diesem Fall ausschließlich der Auftragnehmer. Zwischen dem Auftraggeber und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Printprodukte direkt in Rechnung, dieser nimmt die Printprodukte gegenüber dem Auftragnehmer ab.
Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt der Auftragnehmer den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Der Auftragnehmer tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Auftraggeber und dem Druckdienstleister. Der Auftragnehmer ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Auftraggeber ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Auftraggeber bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Auftraggeber, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister, speziell nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. Der Auftragnehmer stellt im Streitfall dem Auftraggeber– soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zu Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens des Auftragnehmers nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
3.2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, übermittelte Druckdaten eigenverantwortlich auf technische und inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Druckfreigaben gelten als Abnahme.
3.3 Texterstellung / Copywriting
3.3.1 Die Erstellung von Texten erfolgt gemäß dem vereinbarten Inhalt und Leistungsumfang. Stilistische Änderungswünsche sind nach Durchführung der zwei vereinbarten Korrekturschleifen ausgeschlossen.
3.3.2 Wird der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung beauftragt, erfolgt diese erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber. Die Freigabe gilt gleichzeitig als Abnahme. Veröffentlicht der Auftraggeber Texte ohne vorherige Freigabe, gilt die Veröffentlichung als konkludente Abnahme.
3.4. Online-Marketing / SEO / Werbeanzeigen
3.4.1 Leistungen im Bereich Online-Marketing, SEO oder Anzeigenmanagement sind Dienstleistungen im Sinne des BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Ranking, Leads, Verkäufe) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.
3.4.2 Der Auftraggeber ist für die rechtliche und inhaltliche Prüfung der übermittelten Anzeigeninhalte verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht zur Rechtsberatung befugt. Werden Verstöße festgestellt, kann der Auftragnehmer die Umsetzung verweigern.
3.4.3 Die Freigabe der Anzeigen durch den Auftraggeber gilt als Abnahme. Für nachträgliche Fehler wird nur im Rahmen der allgemeinen Haftungsregelungen gehaftet.
3.4.4 Die Kosten für Anzeigenbudgets sind nicht im Honorar enthalten und vom Auftraggeber zu tragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Auftraggebers und/oder die vom Auftraggeber selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Auftraggeber bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Logos etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
4.3 Der Auftraggeber ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Auftraggeber diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden.
4.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – vom Auftragnehmer zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
4.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggebers entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4.6 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen.
5. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle von einer KI generierten Inhalte nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Will der Auftraggeber, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies dem Auftragnehmer in Textform eigenständig mitzuteilen.
5.2 Der Auftragnehmer sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z. B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird).
5.3 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder bereits bei Leistungserbringung absehbar ist, dass eine solche Pflicht in Kürze gilt (z. B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt worden.
6. Vergütung & Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich stets zuzüglich von Reise- und Nebenkosten, Kosten für Transport bzw. Versand oder sonstiger Abgaben. Hinzu kommt außerdem stets die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Im eigenen Ermessen (z.B. bei Erstaufträgen) ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
6.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per E-Mail (z. B. als PDF) an die bekannte Kontaktadresse des Auftraggebers Sollte die Rechnungstellung an eine andere E-Mail des Auftraggebers zugesendet werden müssen, teilt der Auftraggeber diese unaufgefordert mit und haftet für zeitliche Versäumnisse.
6.4 Zahlungsforderungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt fällig und auf das angegebene Bankkonto des Auftragnehmers zu leisten. Für Mahnungen bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 10,- EUR erhoben.
6.5 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer nur berechtigt, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Der Auftraggeber darf eine fällige Zahlung nur dann zurückhalten, wenn seine Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Forderungen aus anderen Projekten oder Verträgen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung der Zahlung.
6.6 Angebote des Auftragnehmers behalten, sofern nicht anders vereinbart, eine Gültigkeit von vier Wochen ab Angebotsdatum. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftragnehmer eine Preisanpassung vornehmen. Nachträgliche Änderungen am Leistungsumfang, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
6.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die auf eine mangelnde Leistungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Auftraggebers schließen lassen. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug aus vorangegangenen Vertragsverhältnissen.
7. Haftung / Freistellung
7.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, wegen Betriebsunterbrechung entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
7.3. Kein Mangel liegt vor bei Rechtschreibfehlern, gleich in welchem Medium, gleich ob digital oder in ausgedruckter Form veröffentlicht. Es obliegt dem Auftraggeber ein spezifisches Korrektorat bzw. Lektorat zu beauftragen. Der Auftragnehmer haftet daher in keinem Fall für aus Rechtschreibfehlern oder Formulierungen resultierende Schäden, z.B. wegen daraus entstehender Missinterpretationen.
7.4. Alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, solange keine verpflichtenden gesetzlichen Fristen gelten.
8. Vertragsdauer, Rücktritt und Kündigung
8.1 Bei Werksleistungen vereinbaren die Parteien Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung individuell.
Bei terminlich vereinbarten Dienstleistungen wie z.B. Beratungen, Konzeption, Workshops, Trainings, Veranstaltungen, Moderation, Coachings kann der Auftraggeber bis zum vereinbarten Leistungsbeginn von der Beauftragung zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt:
– 30 % des vereinbarten Honorars bei Rücktritt zwischen dem 13. und 7. Kalendertag vor Leistungsbeginn,
– 50 % des Honorars bei Rücktritt zwischen dem 6. und 3. Kalendertag,
– 80 % des Honorars bei Rücktritt innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin.
Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Der Auftraggeber bleibt berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Bereits angefallene Vorbereitungsleistungen (z. B. Konzeption, Materialerstellung, Recherchen) sind unabhängig vom Rücktritt zusätzlich nach Aufwand zu vergüten, sofern sie nachweisbar erbracht wurden.
8.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
8.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge oder Auftraggeber abzulehnen bzw. bestehende Verträge außerordentlich zu kündigen, wenn deren Inhalte, Methoden oder öffentliche Wirkung im Widerspruch zu grundlegenden unternehmerischen Werten des Auftragnehmers stehen. Dies gilt insbesondere bei Aufrufen zu Diskriminierung, Hass, Desinformation oder rechtswidrigen Inhalten.
9.Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
9.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Auftraggeber – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
9.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Auftraggeber zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge sowie Druckunterlagen, Layouts, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
10.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
11.3 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
11.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand 08.09.2025
